Miethausverwaltung

Ein Eigentümer. Viele Interessen unter einem Dach.

Die Miethausverwaltung bezeichnet das Verwalten eines Mehrparteienhauses eines einzelnen Eigentümers. Eine Verwaltung der verschiedenen Mieter sowie der Immobilie benötigt viel Zeit und Aufwand. Ebenso bringt eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung hohe Anforderungen mit sich und erfordert diverse Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Rechtliches, Kaufmännisches, Organisatorisches sowie Technisches. Wir und unsere Partner helfen Ihnen gerne mit den Themen, die rund um Ihre Immobilie sowie deren Bewohner anfallen und optimieren gemeinsam mit Ihnen deren Bewirtschaftung.

Miethausverwaltung. Unsere Leistungen.

Organisatorisches

  • Auswahl des Mieters
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Verhandlung mit Behörden
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtstermine

Kaufmännisches

  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen

Technisches

  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen 
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Schlüsselbestellungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Rechtliches

  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung von Mietminderungen